direkt zum Seiteninhalt
Logo von SB-Assekuranz.de Versicherungsmakler - Inh. Sven Blickensdorf
Pferdehaftpflicht

Pferdehalterhaftpflicht

Pferdehalterhaftpflicht

Die Pferdehalter-Haft­pflichtversicherung
Ein Drittel aller Pferdebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Pferdehalter-Haft­pflichtversicherung - leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eine Pferdehalter-Haft­pflichtversicherung ist dringend zu empfehlen, denn die Schadenersatzansprüche etwa bei einem von ausgerissenen Pferden verursachten Verkehrsunfall können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Pferdehalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.


Dieser Vergleichsrechner wird von einem externen Anbieter bereitgestellt | Datenschutzerklärung

Dieses Element wird von einem Drittanbieter bereitgestellt und kann nur angezeigt werden, wenn Sie Drittanbieter-Cookies für Vergleichs- und Tarifrechner erlauben. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

alle Cookies erlauben nur Cookies für Tarif- und Vergleichsrechner erlauben

Angebot und Vergleich anfordern!

Erhalten Sie hier Ihr persönliches Vergleichsangebot.


Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haft­pflicht als Tierhalter. Damit ist übrigens in bestimmten Fällen auch die Haft­pflicht weiterer Per­sonen eingeschlossen.

Die gesetzliche Haft­pflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haft­pflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.